Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Er erarbeitet Vorschläge für die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Studienordnungen, Studienpläne und Prüfungsordnungen.
Dem Fachbereichsrat gehören sieben Mitglieder der Professorengruppe, drei Studierende, zwei wissenschaftliche Mitglieder und ein administrativ-technisches Mitglied an. Den Vorsitz des Fachbereichsrats hat der Dekan.
Die Mitglieder aus dem Kreis der Professor*innenschaft und der Mitarbeiter*innen werden für zwei Jahre gewählt, die studentischen Mitglieder für ein Jahr.
Professor*innen:
Administrativ-technische Mitarbeiter*innen:
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:
Studierende: